Schnelltermin
Dr. Andreas Stippler, MSc

Dr. Andreas Stippler, MSc

Orthopädie und orthopädische Chirurgie
Kassenarzt: Alle Kassen
Sind Sie Dr. Andreas Stippler, MSc? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Leistungen

OrthopädieOsteologieRehabilitationSport-OrthopädieFunktionelle OrthopädieSpezielle SchmerztherapieSportorthopädische BeratungWirbelsäulenanalysen und -therapienOrthopädische Diagnostik und Therapie

Erkrankungen

Muskelerkrankungen

Google Bewertungen

2.8(135)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertungen zeichnen ein gespaltenes Bild von Dr. Stippler: Einerseits werden seine diagnostische Kompetenz und ein freundliches Team gelobt, andererseits berichten einzelne Patientinnen von herablassendem, unfreundlichem Auftreten, wenig Zeit für die Konsultation und kritisierten Behandlungsentscheidungen. Die Rezeption wird trotz Kritik am Arzt positiv hervorgehoben; zu Wartezeiten finden sich kaum konkrete Angaben.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 11:35 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.