Schnelltermin

Stephanie Stix

Gesundheit, Ernährung & Trainingskonzepte
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: pathofchange.atStand Okt. 2026

Stephanie Stix ist eine zertifizierte Nährstoffpraktikerin nach aPNI, Personal- und Fitnesstrainerin. Sie unterstützt ihre Kunden mit wissenschaftlich fundierten Methoden, um nachhaltige Veränderungen in Fitness, Gesundheit und Wohlbefinden zu erreichen. Ihre Vision ist es, Menschen zu befähigen, selbstständig ihre Lebensweise zu verbessern und langfristig ein gesünderes Leben zu führen. Stephanie Stix bietet individuelle Beratung, Online-Programme und Kurse an, die auf ganzheitlicher Ebene wirken und sowohl körperliche als auch mentale Aspekte berücksichtigen. Sie begleitet ihre Kunden mit einem strukturierten Ansatz, der auf persönliche Ziele wie Gewichtsreduktion, Körperformung und Steigerung der Vitalität abzielt.

Diplome & Zertifikate

ErnährungstrainerinFitnesstrainerin-A-LizenzFitnesstrainerin-B-LizenzNährstoffpraktikerin nach aPNIPersonal TrainerinWirbelsäulen- & Beckenbodentrainerin

Leistungen

Vorträge zu DarmgesundheitVorträge zu FrauengesundheitErnährungstraining & NährstoffeGesundheitsoptimierung nach aPNIVorträge zu Stoffwechsel & ErnährungNur das Beste für mein Kind (Vortrag)Online Abnehm-Programm PATH OF CHANGETrainingskonzepte & Personal Training
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.