Schnelltermin

Beatrix Stockert

Existenzanalyse und Logotherapie
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: stockert-psychotherapie.atStand Sep. 2026

Beatrix Stockert ist Diplom-Sozialarbeiterin und Psychotherapeutin mit den Schwerpunkten Existenzanalyse und Logotherapie. Sie verfügt über langjährige Erfahrung in der Begleitung von Kindern, Jugendlichen, Eltern, Erwachsenen und Paaren in Lebenskrisen und psychischen Belastungen. Ihre Tätigkeit umfasst Beratung und Therapie bei Verhaltensauffälligkeiten, Schulschwierigkeiten, Trennungs- und Verlusterlebnissen, Traumata sowie bei Angstzuständen, depressiven Verstimmungen und psychosomatischen Beschwerden. Stockert arbeitete zuvor im Familienzentrum der Caritas Baden, im Kinderschutzzentrum ‚die möwe‘ in Neunkirchen sowie beim Jugendamt der Bezirkshauptmannschaft Baden. Ihre Arbeit orientiert sich an der Sinnsuche und persönlichen Entwicklung ihrer Klient:innen.

Behandlungen

PaarberatungTraumatherapieSchlafstörungsberatungLebenskriseninterventionSinnfindung und SinnsucheTherapie von AngstzuständenBehandlung von ZwangshandlungenPsychosomatische SymptombehandlungUnterstützung bei SchulschwierigkeitenBeratung bei EntscheidungsschwierigkeitenUnterstützung bei depressiven VerstimmungenBehandlung von Verhaltensauffälligkeiten (Aggression, Bettnässen, Hyperaktivität)Begleitung bei Trennungs- und Verlusterlebnissen (Scheidung, Tod, Unfall, Arbeitslosigkeit, Erkrankung)
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 30.09.2026, 09:23 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.