Schnelltermin
Dr. med. univ. Hanna Stockreiter

Dr. med. univ. Hanna Stockreiter

Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Kassenarzt: Alle Kassen
Sind Sie Dr. med. univ. Hanna Stockreiter? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: xn--frauenrztin-thron-vqb.atStand Okt. 2026

Dr. Hanna Stockreiter ist Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe und unterstützt seit Oktober 2023 das Team der Ordination Dr. Thron.

Google Bewertungen

4.6(47)

KI-Zusammenfassung

Die Rückmeldungen beschreiben die Ärztin und ihr Team durchwegs positiv: Hervorgehoben werden Freundlichkeit, Einfühlungsvermögen und eine menschliche, respektvolle Betreuung. Die fachliche Kompetenz wird als sehr gut eingeschätzt, und auch bei voller Ordination berichten Patientinnen, ohne Zögern aufgenommen worden zu sein. Wartezeiten werden kaum thematisiert, kritische Anmerkungen finden sich keine.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 09:51 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.