Schnelltermin
Dr. med. univ. Christoph Streli

Dr. med. univ. Christoph Streli

Allgemeinmedizin
Kassenarzt: Alle Kassen
Sind Sie Dr. med. univ. Christoph Streli? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: christoph-streli.atStand Okt. 2026

Dr. Christoph Streli absolvierte das Bundesoberstufenrealgymnasium Schwaz von 2000 bis 2004 und studierte anschließend Humanmedizin an der Medizinischen Universität Innsbruck von 2004 bis 2011. Nach seiner Turnusarztausbildung im BKH Schwaz und an der Klinik Innsbruck von 2011 bis 2014 arbeitete er als Arzt für Allgemeinmedizin in Heiligenblut/Kärnten. Seit 2017 ist er als Kassenarzt in Zell am Ziller tätig. Dr. Streli verfügt über Zusatzdiplome in Arbeitsmedizin und Geriatrie und ist Notarzt.

Diplome & Zertifikate

ArbeitsmedizinGeriatrieNotarzt

Leistungen

EKGLaborRöntgen

Google Bewertungen

4.1(53)

KI-Zusammenfassung

Patienten loben die fachliche Kompetenz und das einfühlsame Auftreten des Arztes. Das Personal wird als freundlich und gut organisiert beschrieben. Die Wartezeiten scheinen kurz zu sein; ein Patient berichtet, sofort dran gekommen zu sein.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.