Schnelltermin

Lisi Szalachy

Baby- und Kinderphysiotherapie
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: physio2care.netStand Okt. 2026

Lisi Szalachy ist seit 1990 spezialisiert auf die physiotherapeutische Betreuung von Babys und Kindern. Nach ihrer Ausbildung in Graz 1987 arbeitete sie zuvor freiberuflich in Wien. Mit ihrer Praxis in Mödling seit 2006 bietet sie eine ganzheitliche Begleitung an, die körperliche und emotionale Aspekte berücksichtigt. Ihre Zusatzqualifikationen umfassen Neurophysiologische Therapien nach Bobath, Sensorische Integration, Basale Stimulation, Atemphysiotherapie, Osteopathie in der Geburtsvorbereitung, Traumalösen und Babymassage. Durch ihre drei Töchter hat sie tiefes Einfühlungsvermögen für die Herausforderungen von Eltern und integriert diese aktiv in die Behandlung. Sie arbeitet eng mit Kinderärzten zusammen, um eine optimale Betreuung zu gewährleisten.

Diplome & Zertifikate

AtemphysiotherapieBabymassageBasale StimulationNeurophysiologische Therapien nach BobathSensorische IntegrationTraumalösen

Behandlungen

Traumalösen

Erkrankungen

HüftproblemeFußfehlformenAtemwegserkrankungenEntwicklungsverzögerungNeurologische ErkrankungenKopf- und HaltungsasymmetrienSensorische Integrationsstörungen

Google Bewertungen

4.7(26)

KI-Zusammenfassung

Alle Bewertungen sind durchweg positiv. Besonders hervorgehoben werden die freundliche, geduldige und einfühlsame Art von Frau Szalachy im Umgang mit Kindern und Eltern. Ihre fachliche Kompetenz wird gelobt, da sie Blockaden löst und wertvolle Alltagstipps gibt. Wartezeiten werden in den Bewertungen nicht erwähnt.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

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Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.