Schnelltermin

Simona Taroi

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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: hausarzt-wien.comStand Okt. 2026

Simona Taroi ist als leitende geprüfte Ordinationshilfe seit der Gründung der Ordination mitwirkend. Sie ist die erste Ansprechpartnerin der Patienten an der Anmeldung und am Telefon. Ihre Aufgaben umfassen die Terminvergabe, die Bearbeitung von Rezeptwünschen, Schreibarbeiten und die EDV-Dokumentation. Zudem ist sie im Funktionsbereich tätig, wo sie EKG anlegt und Lungenfunktionsprüfungen durchführt. Im Labor (Blutbild, Gerinnungskontrolle, Harnanalyse) sowie in der Sprechstunde für Ernährungsmedizin unterstützt sie durch Erstgespräche, Organisation und Durchführung von Impedanzmessungen und Datenerhebungen. Sie begleitet auch die Infusionstherapie und sorgt für ein angenehmes Umfeld in der Praxis.

Leistungen

EKG-Anlegung und LungenfunktionsprüfungenVorbereitung und Begleitung der InfusionstherapieLaborarbeit (Blutbild, Gerinnungskontrolle, Harnanalyse)Impedanzmessung und Datenerhebung in der ErnährungsmedizinErstgespräch und Organisation in der Sprechstunde für Ernährungsmedizin
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.