Schnelltermin

Eva Teufel

Funktionaloptometrie
Sind Sie Eva Teufel? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: et-sehtraining.atStand Okt. 2026

Eva Teufel ist seit über 20 Jahren Augenoptikerin mit Meistertitel und spezialisiert auf die Versorgung von Sehproblemen, die über klassische Brillen- oder Kontaktlinsenlösungen hinausgehen. Durch ihre Mitgliedschaft und Kurse bei der BOAF (Behavioral Optometry Academy Foundation) vertieft sie ihr Wissen in Funktionaloptometrie und Visualtraining. Sie bietet Sehanalysen an, um Störungen der visuellen Wahrnehmung zu erkennen, die sich durch Symptome wie unscharfes Sehen, Doppelbilder, Kopfschmerzen, Lern- und Leseschwächen oder Sehprobleme am Bildschirm äußern. Ihr Ansatz zielt darauf ab, die visuelle Leistungsfähigkeit bei gesunden Augen durch gezieltes Visualtraining und Farbtraining (Syntonics) zu verbessern. Eva Teufel behandelt sowohl Kinder mit visuellen Wahrnehmungsstörungen als auch Erwachsene mit Beschwerden im Zusammenhang mit Bildschirmarbeit.

Diplome & Zertifikate

BOAF (Behavioral Optometry Academy Foundation)

Leistungen

SehanalyseZentrierungsprüfungFokussierungsanalyseAugenbewegungsanalysePrüfung der optometrischen Funktionen und der Wahrnehmung

Behandlungen

VisualtrainingSyntonics FarbtrainingWahrnehmungsstabilisierung
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.