Schnelltermin
Dr. Christian Thaler

Dr. Christian Thaler

Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
Kassenarzt: Alle Kassen
Sind Sie Dr. Christian Thaler? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: dr-thaler.atStand Okt. 2026

Dr. Christian Thaler ist Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde mit langjähriger Erfahrung und Spezialisierung auf Implantologie. Er legt besonderen Wert auf zahnsubstanzschonende Behandlungen und die Verwendung hochwertiger, bioverträglicher Materialien. Dr. Thaler bietet individuelle Beratung und setzt auf moderne Diagnostikmethoden wie 3D-Digitalröntgen und intraorale Kameras. Seine Ordination ist barrierefrei und bietet ein angenehmes Umfeld für die Patienten.

Leistungen

ImplantologieZahn- und KieferheilkundeAllgemeinmedizinische Versorgung

Behandlungen

ZahnimplantateParodontitisbehandlungÄsthetische VersorgungenProfessionelle Mundhygiene
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.