Schnelltermin
Dr. Caroline Thun-Hohenstein

Dr. Caroline Thun-Hohenstein

Neurologie
Sind Sie Dr. Caroline Thun-Hohenstein? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: confraternitaet-goldenes-kreuz.atStand Okt. 2026

Dr. Caroline Thun-Hohenstein ist Fachärztin für Neurologie mit Ordination im Ordinationszentrum an der Wiener Privatklinik.

Diplome & Zertifikate

Botulinumtoxin-Therapeutin (ÖDBAG)

Leistungen

Parkinson-Diagnostik und Therapie

Behandlungen

Tiefe HirnstimulationBotulinumtoxin-Behandlung
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 11:35 Uhr

Verwendete Quellen

  • confraternitaet-goldenes-kreuz.atWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 23.07.2026
  • volc.atWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 23.07.2026
  • botulinum.atÖffentliches Ärzteverzeichnis · zuletzt geprüft am 23.07.2026
  • LatidoOnline-Terminbuchung · Verfügbarkeit zuletzt geprüft am 02.11.2026

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.