Schnelltermin

Mag. art. Johann Tropper

Stimmcoach
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: hno-stimmzentrum.atStand Okt. 2026

Mag. art. Johann Tropper absolvierte ein Studium an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst sowie eine pädagogische Akademie für Deutsch und andere Fächer. Er ist Mitglied im Europäischen Netzwerk der Stimmexperten 'stimme.at' und im Austrian Voice Institute. Tropper war von 2003 bis 2014 Lehrbeauftragter an der Pädagogischen Hochschule Salzburg für Stimmenscanning und Stimmeignungstests für Studierende. Er ist Personal Voice Coach und hat sich auf Präventivseminare für die belastete Berufsstimme spezialisiert. Tropper ist Mitglied im Coblenzer-Muhar Institut und der DGSS (Deutschsprachige Gesellschaft für Sprach- und Stimmheilkunde).

Diplome & Zertifikate

Internationales Zertifikat-AAPMitglied der DGSS (Deutschsprachige Gesellschaft für Sprach- und Stimmheilkunde)Mitglied im Austrian Voice InstituteMitglied im Coblenzer-Muhar InstitutMitglied im Europäischen Netzwerk der Stimmexperten 'stimme.at'

Leistungen

Stimmenscanning und StimmeignungstestsPersonal Voice Coachings mit BiofeedbackPräventivseminare für belastete BerufsstimmenStimmfeldmessung und rechnergestütztes FeedbackSeminare in der Erwachsenenbildung als StimmpädagogeStimmcoaching für Berufsstimmen (Lehrer*innen, Sänger*innen)Lehrtätigkeit als Pflichtschullehrer und in der Lehrer*innenausbildung
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.