Schnelltermin
Roman Troy, MSc. D.O.

Roman Troy, MSc. D.O.

Osteopath, Kinder-Osteopath, Physiotherapeut
Sind Sie Roman Troy, MSc. D.O.? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: diepraxisonline.atStand Okt. 2026

Roman Troy ist Osteopath mit Master of Science und spezialisiert auf die Behandlung von Becken- und Wirbelsäulenproblemen, Verdauungsstörungen sowie Kraniosakralen und biodynamischen Behandlungen. Er bietet spezifische osteopathische Therapien für Kinder und Jugendliche, insbesondere bei Entwicklungskontrollen und Lernschwierigkeiten. Roman Troy hat eine Masterthese über das 'Neutral Sein' während der Behandlung.

Leistungen

VerdauungsproblemeBecken- und WirbelsäulenproblematikKraniosakrale/Biodynamische BehandlungenEntwicklungskontrolle und Lernschwierigkeiten bei Kindern
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.