Schnelltermin

Dr. med. Cornelia Tschanett

Allgemeinmedizin
Sind Sie Dr. med. Cornelia Tschanett? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: tschanett.orgStand Juli 2026

Dr. med. Cornelia Tschanett ist Ärztin für Allgemeinmedizin und bietet eine umfassende medizinische Betreuung für Kinder und Erwachsene an.

Leistungen

EKGBlutabnahmeHausbesucheOP-FreigabenÄrztliche AttestePflegefreistellungBefundbesprechungenDiabetikerbetreuungLungenfunktionstestVorsorgeuntersuchungenImpfberatung und ImpfungenBlutgerinnungskontrollen (INR-Messung)einzelne Laborleistungen (Impftiter, HIV,...)COVID Antigen, Antikörper und PCR Tests (kostenpflichtig!)

Behandlungen

ImpfungenWundversorgungSchmerztherapieVitamininfusionenInfusionen, Infiltrationen

Google Bewertungen

4.5(51)

KI-Zusammenfassung

Die meisten Bewertungen loben die freundliche und professionelle Praxis, die einfache Terminvergabe und das kompetente Team. Ein Patient kritisiert jedoch das unfreundliche und unprofessionelle Verhalten der Ärztin, die Blutbefunde nicht besprach und nur Schmerzmittel empfahl. Die Wartezeiten werden nicht explizit erwähnt, aber die Terminvergabe wird als unkompliziert beschrieben.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 15.07.2026, 14:26 Uhr

Verwendete Quellen

  • tschanett.orgWebsite der Ordination · zuletzt geprüft am 15.07.2026

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.