Schnelltermin
Dr. Norbert Vavra

Dr. Norbert Vavra

Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Kassenarzt
Sind Sie Dr. Norbert Vavra? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: meinefrauenaerzte.atStand Okt. 2026

Dr. Norbert Vavra wurde 1956 in Wien geboren und ist seit 1980 verheiratet. Er absolvierte sein Medizinstudium von 1974 bis 1980 an der Medizinischen Universität Wien und arbeitete anschließend als Turnusarzt im Krankenhaus Mödling von 1980 bis 1984. Von 1984 bis 1996 war er an der Frauenklinik Wien in Ausbildung zum Facharzt für Frauenheilkunde und zuletzt als Oberarzt am Department für Geburtshilfe und Gynäkologie tätig. Dr. Vavra hat sich auf die Therapie von Mamma-, Ovarial- und Zervixkarzinomen spezialisiert und widmete sich intensiv der Behandlung von Frauen mit Krebserkrankungen sowie hormonellen Problemen, insbesondere Wechseljahre, Verhütung und Beratung von Sängerinnen bei hormonellen Störungen. Seit 1992 betreibt er seine eigene Ordination in der Praterstraße, 1020 Wien.

Leistungen

VerhütungWechseljahreHormonbehandlungKrebserkrankungenBehandlung von hormonellen Störungen bei Sängerinnen
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.