Schnelltermin
Janina Vesenmayer

Janina Vesenmayer

Fußpflege / Podologie
Sind Sie Janina Vesenmayer? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: vesenmayer.atStand Okt. 2026

Janina Vesenmayer ist seit 2004 als gewerbliche Fußpflegerin tätig und hat 2006 ihr Examen als Podologin in Deutschland abgeschlossen. Sie arbeitete selbstständig in Garmisch-Partenkirchen und Berlin und war als Abteilungsleiterin im Bereich Podologie tätig. Seit 2017 ist sie in der Praxis Vesenmayer in Seefeld in Tirol angestellt und spezialisiert sich auf medizinische Fußpflege, insbesondere bei Diabetikern. Ihre Zusatzausbildungen umfassen B/S Spangen, ambulante Fußpflege, 3TO Spangentechnik und Wundexpertise. Janina bietet individuelle Fußpflege, Behandlung von Nagelproblemen und Orthesen-Anfertigung an.

Leistungen

NagelprothetikAnfertigen von Orthesenindividuelles EMS-TrainingFußpflege / diabetische FußpflegeBehandlung von eingewachsenen NägelnOrthonyxie - Spangenbehandlung nach FraserBehandlung von Nagelpilz, Hühneraugen und WarzenNagelbearbeitung, Hornhautabragung, Schwielenbehandlung
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

  • vesenmayer.atWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 15.07.2026

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.