Schnelltermin
DDr. Sascha Virnik

DDr. Sascha Virnik

Parodontologie
Kassenarzt: ÖGK, SVS, BVAEB
Sind Sie DDr. Sascha Virnik? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Diplome & Zertifikate

Gerichtlich beeideter Sachverständiger für Mund-, Kiefer- und GesichtschirurgieStellvertretende Fachgruppenleitung für MKG in Kärnten

Leistungen

Parodontologie

Behandlungen

Orale Chirurgie

Google Bewertungen

4.7(85)

KI-Zusammenfassung

Die Rückmeldungen zur Ordination von DDr. Sascha Virnik fallen überwiegend positiv aus. Hervorgehoben werden die Freundlichkeit von Empfang und Team, eine ruhige und angenehme Atmosphäre sowie die fachliche Kompetenz und die verständliche, transparente Aufklärung durch den Zahnarzt. Auch die Organisation rund um Terminerinnerung und Zeitmanagement sowie rasch und schmerzfrei durchgeführte Eingriffe werden gelobt, während vereinzelt angemerkt wird, dass Hinweise zur Nachsorge erst nachträglich kamen.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 11:35 Uhr

Verwendete Quellen

  • zahn.co.atWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 09.07.2026

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.