Schnelltermin

Ursula Wahl, Bsc

Physiotherapie
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: herzundhirn.infoStand Juli 2026

Ursula Wahl, Bsc, ist seit 2014 als Physiotherapeutin tätig. Sie absolvierte ihr Studium an der FH Joanneum in Graz und sammelte anschließend bis 2019 Erfahrungen im Physikalischen Ambulatorium der Österreichischen Gesundheitskasse (ehemalige GKK) in Graz. Seit Juli 2021 ist sie als selbstständige Wahlphysiotherapeutin in Hofkirchen im Traunkreis tätig. Ihr klinischer Schwerpunkt liegt auf der Behandlung akuter und chronischer Schmerzsyndrome, insbesondere der Wirbelsäule. Sie verfolgt einen patientenorientierten Ansatz, der gezielte Bewegung mit Aufklärung über Schmerzmechanismen kombiniert, um Ängste abzubauen und das Vertrauen in den eigenen Körper zu stärken. Sie bietet auch Hausbesuche an.

Diplome & Zertifikate

Physio AustriaphysiomeetsscienceÖsterreichische SchmerzgesellschaftSchmerzkurs Fokus Medizin

Leistungen

Hausbesuch

Behandlungen

NOI Explain painNOI NeurodynamikTriggerpunkttherapieBindegewebephysiologieMindful Self-CompassionManuelle Therapie nach Mulligan

Erkrankungen

WirbelsäulenschmerzenAkute und chronische Schmerzsyndrome

Google Bewertungen

5.0(22)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertungen loben durchgehend die fachliche Kompetenz und die einfühlsame, geduldige Betreuung von Ursula Wahl. Viele Patienten berichten von einer schnellen Schmerzfreiheit und einem erfolgreichen Heilungsprozess nach Operationen oder Verletzungen. Wartezeiten werden in den Rezensionen nicht thematisiert, aber die freundliche und motivierende Art des Personals wird mehrfach hervorgehoben.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

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Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 15.07.2026, 18:27 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.