Schnelltermin

Flora Walch

Hebammenbetreuung
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: hebammen-buntinsleben.atStand Sep. 2026

Flora Walch ist Hebamme und begleitet Schwangere, Gebärende und Wöchnerinnen mit einem ganzheitlichen und individuellen Ansatz. Sie bietet Betreuung während der Schwangerschaft, bei der Geburt und im Wochenbett, inklusive Hausgeburten und Wehenbegleitung. Flora unterstützt auch mit Maßnahmen wie K-Taping und Fußreflexzonen-Massage zur Linderung von Schwangerschaftsbeschwerden. Ihre Arbeit ist geprägt von Offenheit und Sensibilität für die Bedürfnisse jeder Familie, inklusive LGBTQ+-Personen und Menschen aus anderen Kulturen.

Leistungen

HausgeburtWehenbegleitungWochenbettbetreuungEltern-Kind-Pass GesprächSchwangerschaftsbetreuung

Behandlungen

K-TapingFußreflexzonen-Massage

Google Bewertungen

5.0(11)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertungen loben die herzliche, einfühlsame und respektvolle Betreuung durch Sarah und Flora. Sie werden als fachlich kompetent und wissensreich beschrieben, die während Hausgeburten und im Wochenbett hervorragende Unterstützung bieten. Wartezeiten werden nicht erwähnt, aber die aufmerksame und persönliche Betreuung wird hervorgehoben.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 30.09.2026, 09:23 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.