Schnelltermin

Dr. Barbara Waldbauer

Zahnmedizin
Kassenarzt: Alle Kassen
Sind Sie Dr. Barbara Waldbauer? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: drwaldbauer.atStand Okt. 2026

Dr. Barbara Waldbauer ist eine auf nachhaltige und schonende zahnmedizinische Behandlung spezialisierte Zahnärztin. Sie bietet ein breites Leistungsspektrum an, das von Füllungstherapie und Zahnerhaltung über Zahnersatz und Prothetik bis hin zu ästhetischen Behandlungen wie Veneers und Bleaching reicht.

Leistungen

Mundhygiene

Behandlungen

VeneersBleachingZahnersatz und ProthetikFüllungstherapie und Zahnerhaltung

Google Bewertungen

4.9(29)

KI-Zusammenfassung

Die Rückmeldungen betonen kurze Wartezeiten in der Praxis. Das Team wird als freundlich, hilfsbereit und geduldig beschrieben, während Dr. Waldbauer für ihre fachliche Kompetenz, sorgfältige Arbeitsweise und ausführliche Erklärungen gelobt wird. Patientinnen und Patienten fühlen sich gut aufgehoben und auf Augenhöhe behandelt.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 09:51 Uhr

Verwendete Quellen

  • drwaldbauer.atWebsite der Ordination · zuletzt geprüft am 08.07.2026

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.