Schnelltermin
Dr. Gerhard Wallner

Dr. Gerhard Wallner

Lungenheilkunde
Sind Sie Dr. Gerhard Wallner? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: lungenordination.atStand Okt. 2026

Dr. Gerhard Wallner verfügt über langjährige Erfahrung als Lungenfacharzt im Spital, war ärztlicher Leiter des Lungenzentrums Liesing und Leiter des Tuberkulosereferats der Stadt Wien. Er bietet optimale Betreuung bei Problemen mit Atemwegen und Lunge.

Diplome & Zertifikate

OrtbildungdiplomZertifizierter Arzt für TauchtauglichkeitsuntersuchungenZertifizierter Rauchertherapeut

Leistungen

SpirometrieAllergietestHöhenmedizinPulsoxymetrieBronchospasmolysePneumologische OP-FreigabePneumologisches Führerscheinattest

Behandlungen

RaucherentwöhnungSauerstofftherapieAllergische ImpfungenTauchattest für SporttaucherTauchuntersuchung komplett inkl. Attest (30 min)Personalisierte Therapie mit monoklonalen Antikörpern
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 09:51 Uhr

Verwendete Quellen

  • lungenordination.atWebsite der Ordination · zuletzt geprüft am 31.07.2026
  • Softdent/eTerminOnline-Terminbuchung · Verfügbarkeit zuletzt geprüft am 02.11.2026

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.