Schnelltermin

Elisabeth Wanka, MEd

Psychotherapie
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: praxis-wanka.comStand Okt. 2026

Elisabeth Wanka ist Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision und begleitet Kinder, Jugendliche, Erwachsene sowie Eltern durch schwierige Lebensphasen. Sie bietet eine wissenschaftlich fundierte Verhaltenstherapie an, die problematische Verhaltens- und Denkmuster identifiziert und verändert. Ihre Schwerpunkte liegen auf Schematherapie, achtsamkeitsbasierten Methoden, metakognitiven Verfahren sowie emotionsfokussierten Ansätzen. Aktuell befindet sie sich im letzten Teil ihres Masterlehrgangs der Verhaltenstherapie an der Medizinischen Universität Innsbruck. Ziel ist es, den Klienten zu helfen, ihre Gedanken, Gefühle und Handlungen besser zu verstehen und bewusst zu steuern, um Lebensqualität und inneres Gleichgewicht zu verbessern.

Diplome & Zertifikate

Ausbildung zur Psychotherapeutin unter Supervision (Medizinische Universität Innsbruck)Österreichische Gesellschaft für Verhaltenstherapie

Erkrankungen

ÄngsteZwängeEssstörungenSelbstwertproblemeChronischer Stress und BurnoutKonflikt- und KrisenbewältigungDepressionen (inkl. postpartale Depressionen)

Google Bewertungen

5.0(1)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertung hebt die fachliche Kompetenz und Vertrauenswürdigkeit hervor, und der Rezensent gibt an, gerne wiederzukommen. Wartezeiten oder die Freundlichkeit des Personals werden in der Bewertung nicht explizit erwähnt.

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Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.