Schnelltermin

Univ.-Prof. DDr. Georg Watzak

Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
Kassenarzt: SVS, BVAEB, KFA
Sind Sie Univ.-Prof. DDr. Georg Watzak? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: watzak.atStand Okt. 2026

Univ.-Prof. DDr. Georg Watzak studierte an der Universität Wien die gesamte Heilkunde und promovierte zum Dr.med.univ. Er absolvierte den zahnärztlichen Lehrgang an der Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Wien, wo er auch seine Facharztprüfung ablegte und sich mit einer Promotion zum Dr.med.dent. spezialisierte. Als Universitätsprofessor war er an der Abteilung für orale Chirurgie der Bernhard Gottlieb Universitätszahnklinik tätig. Sein Schwerpunkt liegt auf Implantologie und oraler Chirurgie, wobei er zahlreiche Publikationen zu diesen Themen verfasst hat. Zudem nahm er an nationalen und internationalen Seminaren sowie Lehrgängen teil.

Leistungen

MundhygieneAbnehmbare ZahnprothesenÄsthetische ZahnheilkundeFestsitzende Prothetik (Kronen, Brücken, Inlays)

Behandlungen

VeneersImplantologieHome-BleachingParodontologieOrale ChirurgieOffice-BleachingBleichen (Bleaching)
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

  • watzak.atWebsite der Ordination · zuletzt geprüft am 08.07.2026

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.