Schnelltermin
Ap.-Prof. Priv.-Doz. Priv.-Doz. Dr. med. univ. Dr. sc. nat. Dr. Dr. Benedikt Weber, FEBDV

Ap.-Prof. Priv.-Doz. Priv.-Doz. Dr. med. univ. Dr. sc. nat. Dr. Dr. Benedikt Weber, FEBDV

Facharzt für Dermatologie & Venerologie, Additivfach für Angiologie
Englisch
Sind Sie Ap.-Prof. Priv.-Doz. Priv.-Doz. Dr. med. univ. Dr. sc. nat. Dr. Dr. Benedikt Weber, FEBDV? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: venenweber.atStand Okt. 2026

Prof. Dr. Dr. Benedikt Weber hat sich auf die Diagnose und Therapie von Venenerkrankungen spezialisiert. Seine Ausbildung umfasste ein Studium der Humanmedizin in Innsbruck, eine Facharztausbildung in Dermatologie und Venerologie sowie Angiologie an mehreren renommierten Universitätskliniken in Österreich, der Schweiz und den USA. Er leitet seit 2022 die Venenambulanz und den operativen Fachbereich an der Dermatologischen Universitätsklinik am Allgemeinen Krankenhaus Wien. Parallel dazu ist er als Belegarzt an mehreren Wiener Privatspitälern tätig und fungiert als Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Venenheilkunde. Seine Expertise umfasst die operative und interventionelle Behandlung von Krampfadern bis hin zu offenen Beinen sowie die Diagnostik und Nachsorge von Venenthrombosen. Weber ist zudem als Gutachter für lymphologische Befunde tätig und engagiert sich in der Förderung des ärztlichen Nachwuchses in der Phlebologie.

Diplome & Zertifikate

Additivfach für Angiologie (ÖÄK)Certificate of Advanced Studies in Pharmaceuticals (ETH Zürich)European College of Phlebology Diploma (ECOP)Facharzt für Dermatologie und Venerologie (ÖÄK)Fähigkeitsausweis für Phlebologie (USGG)Master of Advanced Studies in Intellectual Property Law (MAS IP)Zertifikat Angiologische Basisdiagnostik (ÖÄK)Zertifikat Sonographie der Venen (ÖÄK)

Leistungen

PhlebologieVenenstatusVenenambulanzThromboseabklärungUltraschall-Duplexuntersuchung

Behandlungen

BlutverdünnungSchaumverödungMiniphlebektomieVenaSeal-VerfahrenKompressionstherapieKrampfaderbehandlungAlternative TherapienEndovenöse LasertherapiePeripheres VenenstrippingClarivein-Behandlung (Mechanochemische Ablation)Klassische Venenchirurgie (Crossektomie und Stripping)

Erkrankungen

BeinödemeLymphödemThromboseBesenreiserKrampfadernOffenes BeinBeckenvarizenPerforansvenenVarizenblutungUlcus MartorellVenöse Fehlbildungen

Google Bewertungen

5.0(75)

KI-Zusammenfassung

Die Rückmeldungen sind durchwegs positiv und heben besonders die fachliche Kompetenz, die ausführliche Aufklärung sowie die freundliche und empathische Betreuung hervor. Termine werden als rasch und unkompliziert beschrieben, und auch die Wartezeiten werden nicht kritisiert. Vor, während und nach dem Eingriff wird die Betreuung als gut organisiert und vertrauensvoll geschildert.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.