Schnelltermin

Dr. Joachim Weber

Innere Medizin
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Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: ordination-weber.atStand Okt. 2026

Dr. Joachim Weber ist Facharzt für Innere Medizin und Allgemeinmedizin mit Schwerpunkt auf Gastroenterologie und Hepatologie. Er absolvierte seine Ausbildung im Salzkammergutklinikum Vöcklabruck und im Ordensklinikum der Elisabethinen Linz. Seine medizinische Expertise umfasst die Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes, der Leber, Gallenblase und Bauchspeicheldrüse. Dr. Weber verfügt über Zusatzqualifikationen in Palliativmedizin, Notfallmedizin und Mountain Medicine. Seine Praxis in Bad Ischl bietet eine interdisziplinäre Betreuung mit Fokus auf individuelle Patient:innenversorgung durch ein vertrauensvolles Netzwerk an Kolleg:innen.

Diplome & Zertifikate

Mountain MedicineNotfallmedizinPalliativmedizin

Leistungen

EKGOP-FreigabeAllergieabklärungBefundbesprechungErnährungstrainingErnährungsumstellungInternistische BasisdiagnostikUltraschall-Untersuchungen (Herz, Bauch, Schilddrüse, Halsschlagader)

Behandlungen

Koloskopie (Darmspiegelung)Gastroskopie (Magenspiegelung)

Ausstattung

FibroScan (Leberuntersuchung)

Google Bewertungen

4.2(16)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertungen zu Dr. Weber sind gemischt. Einerseits werden seine fachliche Kompetenz und Freundlichkeit sowie das professionelle Team gelobt, andererseits gibt es Kritik an der Terminvergabe und kurzfristigen Absagen ohne Ersatztermin. Einige Patienten berichten, dass sie trotz Überweisung abgewiesen wurden.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.