Schnelltermin

Jaqueline Wechselberger BA

Existenzanalyse und Logotherapie
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: therapie-wechselberger.comStand Okt. 2026

Jaqueline Wechselberger ist Psychotherapeutin in eigener Praxis im Zillertal. Sie absolvierte ein Studium der Erziehungswissenschaften, das psychotherapeutische Propädeutikum sowie das Fachspezifikum in Existenzanalyse und Logotherapie. Ihre Weiterbildungen umfassen Kinder- und Jugendtherapie sowie Hypnotherapie. Sie behandelt psychische Störungen und Leidenszustände wie Angst, Depression, Trauer, Verlust, Schlafstörungen, Zwang und Panik, Persönlichkeitsstörungen, Burnout, Mobbing sowie Beziehungs- und Lebenskrisen. Ihr Angebot umfasst auch Coaching, Selbsterfahrung und Kinder- und Jugendtherapie. Sie arbeitet mit Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen.

Diplome & Zertifikate

Fachspezifikum Existenzanalyse und LogotherapiePsychotherapeutisches PropädeutikumStudium ErziehungswissenschaftenWeiterbildung HypnotherapieWeiterbildung Kinder- und Jugendtherapie

Behandlungen

CoachingSelbsterfahrungTrauerbegleitungEntscheidungsberatungPartnerschaftsberatungBegleitung in LebenskrisenKinder- und JugendtherapieBeziehungs- und Lebensführungsberatung

Erkrankungen

PanikZwangBurnoutMobbingSinnkrisenSchlafstörungenBehandlung von AngstPersönlichkeitsstörungenBehandlung von Depression
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.