Schnelltermin

Mag. Jennifer Weidinger

Personzentrierte Psychotherapie
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: jenniferweidinger.atStand Okt. 2026

Mag. Jennifer Weidinger begleitet Menschen als authentische Dialogpartnerin im Rahmen der personzentrierten Gesprächspsychotherapie nach Carl Rogers. Sie fördert seelisches Wachstum durch eine therapeutische Haltung von Einfühlsamkeit, unbedingter Wertschätzung und Aufrichtigkeit. Ihre Arbeit unterstützt Klient:innen dabei, persönliche Bedeutung in aktuellen Erlebnissen zu finden, eigene Qualitäten zu erkennen und als Person zu reifen. Sie bietet individuelle Begleitung in Krisen und belastenden Lebenssituationen.

Erkrankungen

DepressionenPsychosomatische ErkrankungenÄngste, die Lebensqualität einschränkenBelastende Lebenssituationen und LebenskrisenBelastende Zwangsgedanken und ZwangshandlungenProbleme und Krisen in Partnerschaft und FamilieSüchte (Alkohol, Medikamente, Essen, Spielen, Drogen)Funktionelle Störungen (Kopfschmerzen, Bauchschmerzen, sexuelle Probleme)

Google Bewertungen

5.0(2)

KI-Zusammenfassung

Die einzige vorliegende Bewertung hebt die freundliche und kompetente Behandlung hervor. Konkrete Aussagen zu Wartezeiten werden nicht gemacht. Insgesamt wird ein sehr positiver Eindruck vermittelt.

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Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.