Schnelltermin

Mag.(FH) Cornelia Weinlinger-Kölbl

Ernährungstraining und Ernährungscoaching
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: ernaehrungmitcornelia.atStand Okt. 2026

Cornelia Weinlinger-Kölbl ist eine diplomierte Ernährungstrainerin mit einer klassischen wirtschaftlichen Ausbildung und langjähriger Erfahrung in der Förderung gesunder Ernährungsgewohnheiten. Nach ihrem Studium der Unternehmensführung und Auslandsaufenthalten in den USA arbeitete sie im Familienunternehmen. Ihre Leidenschaft für gesunde Ernährung entwickelte sich durch die Geburt ihrer Töchter, was sie dazu motivierte, eine Ausbildung zur Ernährungstrainerin abzuschließen. Sie setzt sich besonders für die Prävention durch gesunde Ernährung ein und bietet individuelle Ernährungscoaching-Services, Workshops und Vorträge für Familien, Kinder und Erwachsene an. Cornelia unterstützt Menschen dabei, langfristige Erfolge im Abnehmen zu erzielen und ein gesünderes Lebensgefühl zu entwickeln.

Diplome & Zertifikate

Dipl. ErnährungstrainerinMagister (FH) Unternehmensführung

Leistungen

AbnehmcoachingNahrungsergänzung-BeratungErnährungstraining für FamilienIndividuelles ErnährungscoachingWorkshop für die gesamte FamilieSuppenfasten-Beratung und BegleitungOnline-Ernährungsworkshop (Basis Ernährung)Vorträge und Workshops in Schulen und KindergärtenKörperanalyse mittels Dualfrequenz-Reaktanz-Bia-TechnologieErnährungsworkshop für ein gesünderes, leichteres und aktives Lebensgefühl
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.