Schnelltermin

Dr. med. univ. Ernst Weinmann

Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
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Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: zahnarzt-hausbesuch.atStand Okt. 2026

Dr. med. univ. Ernst Weinmann ist ein erfahrener Zahnarzt und ausgebildeter Zahntechniker mit über 30 Jahren Berufserfahrung in der Zahnmedizin. Er leitete zuvor die Dentalklinik Sievering als Primarius und Chefarzt für über 20 Jahre. Sein Fokus liegt auf barrierefreier zahnärztlicher Versorgung durch Hausbesuche in Wien und Niederösterreich, besonders für ältere Menschen, Behinderte oder Patienten mit chronischen Erkrankungen. Dr. Weinmann bietet individuelle Beratung, Kontrollen sowie die Herstellung von Zahnprothesen, Kronen und Brücken direkt beim Patienten an. Seine Expertise kombiniert medizinisches Fachwissen mit handwerklicher Präzision als Zahntechniker.

Behandlungen

Zahnprothesen (Teil- und Vollprothesen)Zahnkronen (Vollkeramik, Metallkeramik, provisorisch)Zahnbrücken (klassische Brücken, vollkeramische Brücken, Kombinationslösungen)

Google Bewertungen

4.4(15)

KI-Zusammenfassung

Die Rückmeldungen heben überwiegend eine schnelle, unkomplizierte Terminvergabe und kurze Wartezeiten hervor, insbesondere bei Hausbesuchen. Dr. Weinmann wird als freundlich, geduldig und einfühlsam im Umgang mit älteren, dementen oder nicht transportfähigen Patientinnen und Patienten beschrieben; Abläufe und Behandlungen werden verständlich erklärt. Fachlich wird die Behandlung als kompetent und professionell geschildert, das mobile Angebot als entlastend und weiterempfehlenswert.

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Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.