Schnelltermin
Dr. Verena Weiskopf-Schwendinger

Dr. Verena Weiskopf-Schwendinger

Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Sind Sie Dr. Verena Weiskopf-Schwendinger? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Diplome & Zertifikate

FMF Zertifizierung für ErsttrimesterscreeningFMF Zertifizierung für OrganscreeningPränataldiagnostik (Ersttrimesterscreeing/Organscreening) und Nicht invasive Pränataldiagnostik (NIFP)ÖAK Diplom für Körperakupunktur nach TCMÖGUM Stufe II

Leistungen

HarnanalyseHomöopathieKolposkopiePhytotherapieCardiotokogrammVaginalabstrichHormondiagnostikZyklusmonitoringVerhütungsberatungHormonelle TherapieInfektionsabklärungKrebsabstrich (PAP)MädchensprechstundeHormonersatztherapieausführliches GesprächUltraschalluntersuchungenoraler GlucosetoleranztestTastuntersuchung der BrustZuweisung zum SpermiogrammAbklärung von RisikofaktorenAusstellung Mutter-Kind-Passregelmäßige BlutuntersuchungenMikroskopie des ScheidensekretesTastuntersuchung des UnterbauchesZuweisung an ein Zentrum für KinderwunschbehandlungPränataldiagnostik (Ersttrimesterscreeing/Präeklampsiescreening/Organscreening) und Nicht invasive Pränataldiagnostik (NIFP)
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 11:35 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.