Schnelltermin
Sonja Weiss

Sonja Weiss

Hebammenbetreuung
Sind Sie Sonja Weiss? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: hebamme-weiss.atStand Okt. 2026

Sonja Weiss ist Hebamme mit Kassenvertrag und bietet eine ganzheitliche Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett an. Nach ihrer Ausbildung an der Ignaz-Semmelweis-Frauenklinik in Wien im Jahr 2004 unterstützt sie Schwangere durch individuelle Beratung, geburtsvorbereitende Maßnahmen wie Akupunktur und Vorsorgeuntersuchungen ab der 32. Schwangerschaftswoche. Im Wochenbett begleitet sie die Rückbildung, Stillberatung und Hausbesuche in den ersten Lebenswochen des Kindes. Sie setzt zudem auf nicht-invasive Methoden wie Moxibustion bei Beckenendlage, K-Taping zur Linderung von Beschwerden und Laserbehandlung zur Beschleunigung der Wundheilung. Ihr Fokus liegt auf einer ganzheitlichen Begleitung der Familie, von der Schwangerschaft bis zur ersten Zeit mit dem Baby.

Leistungen

RückbildungStillberatungSchwangerenvorsorgeWochenbettbetreuung

Behandlungen

K-TapingLaserbehandlungMoxibustion bei BeckenendlageGeburtsvorbereitende Akupunktur
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.