Schnelltermin

Beate Weißl

Logopädie
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: sprachfreude.atStand Okt. 2026

Beate Weißl, die sich als 'die Glückliche' bezeichnet, ist eine Logopädin mit einer Leidenschaft für Sprache und Kinder. Sie verbindet ihre Freude an Sprache mit einer spezialisierten Betreuung von Kindern, wobei sie einen Raum schafft, in dem Kinder sich wertgeschätzt fühlen. Ihr Ansatz basiert auf Lob, Spielen und Lachen, um die sprachlichen Kompetenzen der Kinder schrittweise zu verbessern. Sie arbeitet mit einem spielerischen und individuellen Therapiekonzept, das auf den Entwicklungsstand jedes Kindes abgestimmt ist. Ihre Patienten beschreiben sie als einfühlsam, kompetent und herzlich, mit einer großen Geduld und einem natürlichen Zugang zu Kindern. Beate Weißl hat eine Ausbildung zur Logopädin und arbeitet in freier Praxis in Neumarkt am Wallersee.

Erkrankungen

Late TalkerDysgrammatismusRedeflussstörungArtikulationsstörungPhonologische StörungMyofunktionelle StörungAuditive VerarbeitungsstörungLese-Rechtschreib-SchwierigkeitenVerbale Entwicklungsdyspraxie (VED)

Google Bewertungen

5.0(6)

KI-Zusammenfassung

Die Wartezeit auf einen Termin ist etwas länger, da die Logopädin sehr gefragt ist. Das Personal wird als herzlich, einfühlsam und humorvoll beschrieben, besonders im Umgang mit Kindern. Die fachliche Kompetenz wird hoch bewertet, mit schnellen Fortschritten und gut ausgewählten Methoden.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.