Schnelltermin
Andre Wessolleck

Andre Wessolleck

Physiotherapie
Sind Sie Andre Wessolleck? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: physiotherapie-groebming.atStand Juli 2026

Andre Wessolleck ist ein Physiotherapeut mit Schwerpunkt auf manueller Therapie nach Kaltenborn und Evjenth, insbesondere im Bereich Orthopädie und Chirurgie. Seit Juni 2021 arbeitet er freiberuflich in der Praxis Physiotherapie Gröbming. Andre legt Wert auf eine ganzheitliche Betrachtung von Verletzungen und deren Ursachen, um langfristige Erfolge für seine Patienten zu erzielen. Seine Qualifikationen umfassen Manuelle Therapie, CMD-Kurs, Krankengymnastik am Gerät und Medical Flossing.

Diplome & Zertifikate

CMD Kurs - Cranio Mandibuläre DysfunktionKGG - Kurs (Krankengymnastik am Gerät)MT - Manuelle TherapieMTT - Kurs (Medizinischer Trainingstherapeut)Manuelle Lymphdrainage (nach Dr. Asdonk)Medical Flossing - Kurs

Leistungen

manuelle Therapieklassische MassageEinzelheilgymnastikmanuelle Lymphdrainage
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.07.2026, 15:23 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.