Schnelltermin

Helmut Weyrer

Gesundheitsberatung und alternative Medizin
Sind Sie Helmut Weyrer? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: heliotop.atStand Okt. 2026

Helmut Weyrer ist Kosmobiologe und Gesundheitsberater mit über 33 Jahren Erfahrung in der Gesundheitsförderung. Er bietet individuelle Beratung, Kurse und Seminare zu Themen wie Atem- und Meditationstechniken, Kinesiologie, Qi Gong, Tai Ji sowie schamanischen Übungen an. Seine Arbeit umfasst auch die traditionelle chinesische Medizin (TCM) und energetische Übungen aus verschiedenen Kulturen. Weyrer unterstützt Menschen dabei, Stress abzubauen, Allergien vorzubeugen, die Konzentration und Lernfähigkeit zu verbessern sowie Süchte zu überwinden. Seine Angebote reichen von Einzelbehandlungen über geführte Meditationen bis hin zu Vorträgen und Rückführungen.

Leistungen

GesundheitsberatungVorträge und SeminareAtem- und Entspannungskurse

Behandlungen

MeditationKinesiologieRückführungenQi Gong und Tai JiSelbsthilfemethodenSchamanische ÜbungenGeführte MeditationenStressabbau und EntspannungTraditionelle Chinesische Medizin (TCM)Konzentrations- und Lernfähigkeitstraining
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

  • heliotop.atWebsite der Ordination · zuletzt geprüft am 16.07.2026

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.