Schnelltermin
Dr. med. dent. Ena Wiedemann M.Sc.

Dr. med. dent. Ena Wiedemann M.Sc.

Zahnheilkunde
Sind Sie Dr. med. dent. Ena Wiedemann M.Sc.? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: zahnwk.comStand Sep. 2026

Dr. Ena Wiedemann M.Sc. (ehem. Dr. Krnjic) absolvierte ihr Zahnmedizin-Studium an der Danube Private University in Krems und schloss 2021 den Master in Oralchirurgie und Implantologie ab. Sie ist als externe Dozentin an der Danube Private University tätig und besitzt eine Lizenz zum Praktizieren in der Volksrepublik China. Ihr Behandlungsspektrum umfasst präventive, konservierende, prothetische und chirurgische Zahnmedizin. Die gebürtige Salzburgerin legt Wert auf eine entspannte und freundliche Atmosphäre sowie langfristiges Vertrauen zu ihren Patienten.

Diplome & Zertifikate

Master in Oralchirurgie und Implantologie
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 30.09.2026, 09:23 Uhr

Verwendete Quellen

  • zahnwk.comWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 10.07.2026
  • Termin365Online-Terminbuchung · Verfügbarkeit zuletzt geprüft am 02.11.2026

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.