Schnelltermin
MMag.a Astrid Wieser

MMag.a Astrid Wieser

Klinische und Gesundheitspsychologin
Sind Sie MMag.a Astrid Wieser? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: psychotherapie-gutmann.atStand Okt. 2026

MMag.a Astrid Wieser ist Klinische und Gesundheitspsychologin sowie Erziehungs- und Bildungswissenschafterin. Sie ist Psychotherapeutin in Fachausbildung unter Lehrsupervision mit Schwerpunkt auf Systemischer Therapie und Systemischer Familientherapie. Astrid Wieser hat umfangreiche Erfahrung in der Arbeit mit psychischen Belastungen, Trauma und Paartherapie.

Diplome & Zertifikate

Gesundheitspsychologie (GKPP)Klinische Hypnose mit medizinischer HypnoseKlinische Psychologie (GKPP)Notfallpsychologie (GKPP)Systemische Familientherapie (ÖAGG)

Leistungen

Psychosoziale Beratung

Behandlungen

PaartherapieTraumatherapie
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.