Schnelltermin
Dr. Edith Wilfing-Eigner

Dr. Edith Wilfing-Eigner

Präventivmedizin
Sind Sie Dr. Edith Wilfing-Eigner? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: praeventivmedizinpraxis.atStand Okt. 2026

Dr. Edith Wilfing-Eigner führt eine Praxis für Präventivmedizin mit Schwerpunkt auf ganzheitlicher Vorsorge und Behandlung. Ihr Angebot umfasst unter anderem Hormonsubstitution, F.X. Mayr-Medizin, Orthomolekularmedizin und Chelattherapie. Die Praxis befindet sich in 1130 Wien.

Leistungen

offenes OhrVorsorgemedizinOrthomolekularmedizin

Behandlungen

F.X. Mayr – MedizinLeberfasten nach Dr. WormHormonsubstitutionstherapienSchwermetallausleitungen (Chelattherapie)

Google Bewertungen

3.7(3)

KI-Zusammenfassung

Die Patienten loben die langjährige Betreuung durch Frau Dr. Wilfing-Eigner und fühlen sich gut aufgehoben. Es wird erwähnt, dass man schnell Termine bekommt und das Personal sehr nett ist. Die fachliche Kompetenz wird durch die Weiterempfehlung impliziert.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.