Schnelltermin

Sebastian Wilhelm

Physiotherapie
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: physiotherapie-grenzenlos.atStand Okt. 2026

Sebastian Wilhelm ist Physiotherapeut mit langjähriger Erfahrung in einer Rehabilitationsklinik und als selbstständiger Therapeut. Seine Praxis in Schärding am Inn bietet individuelle und ganzheitliche Therapien für Patienten mit muskulären Verspannungen, Gelenkproblemen, neurologischen Erkrankungen, postoperativen oder posttraumatischen Beschwerden. Besonders bekannt ist er für die Anwendung des Bobath-Konzepts bei neurologischen Erkrankungen von Kindern und Erwachsenen. Wilhelm setzt auf maßgeschneiderte Behandlungsansätze, die auf die Bedürfnisse und Ziele seiner Patienten abgestimmt sind. Seine Therapien umfassen Physiotherapie, Massagen, Hausbesuche und Lymphdrainage.

Leistungen

MassageHausbesucheLymphdrainagePhysiotherapie

Behandlungen

Bobath-KonzeptBehandlung nach Operationen

Erkrankungen

ParkinsonSchlaganfallHaltungsschädenMultiple SkleroseSportverletzungenSchädel-Hirn-TraumaHerz-Kreislauf-BeschwerdenInfantile Cerebralparese (ICP)Funktionsstörungen von Muskeln und Gelenken

Google Bewertungen

4.7(12)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertungen schildern durchweg eine sehr positive Erfahrung mit Sebastian Wilhelm. Hervorgehoben werden seine fachliche Kompetenz, Freundlichkeit und Empathie sowie die Zeit, die er sich für Anamnese und Erklärungen nimmt; Patientinnen und Patienten berichten von deutlichen Schmerzlinderungen und empfehlen die Praxis weiter. Zu Wartezeiten enthalten die Rückmeldungen keine konkreten Angaben.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

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Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.