Schnelltermin

Dr. Peter Willfurth

Allgemeinmedizin
Kassenarzt: Alle Kassen
Sind Sie Dr. Peter Willfurth? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: willfurth.netStand Okt. 2026

Dr. Peter Willfurth ist ein Allgemeinarzt mit langjähriger Erfahrung in der Betreuung von Patienten aller Altersgruppen. Er bietet umfassende medizinische Versorgung, inklusive Vorsorgeuntersuchungen, Behandlung akuter und chronischer Erkrankungen sowie Beratung zu gesundheitlichen Themen. Dr. Willfurth praktiziert in Graz und ist für alle gesetzlichen Krankenkassen sowie Privatpatienten tätig.

Leistungen

ImpfungenVorsorgeuntersuchungenBehandlung akuter ErkrankungenChronische KrankheitsbetreuungAllgemeinmedizinische DiagnostikBeratung zu gesundheitlichen Themen

Google Bewertungen

4.7(35)

KI-Zusammenfassung

Die Rückmeldungen zu Dr. Willfurth sind durchweg positiv und heben besonders die Freundlichkeit und Empathie des Arztes sowie seines Teams hervor. Patientinnen und Patienten berichten, dass man sich ausreichend Zeit nimmt, zuhört und sie als Menschen wahrnimmt. Auch die fachliche Kompetenz und die Organisation werden gelobt; Termine seien schnell verfügbar und die Wartezeiten kurz.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

  • willfurth.netWebsite der Ordination · zuletzt geprüft am 15.07.2026

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.