Schnelltermin

DDr. Marion Winkler

Ästhetische Zahnheilkunde und Oralchirurgie
Kassenarzt: Alle Kassen
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Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: zahnkompetenz.comStand Okt. 2026

DDr. Marion Winkler hat sich in ihrer Zahnarztpraxis auf die Fachgebiete Ästhetische Zahnheilkunde und Oralchirurgie spezialisiert. Sie bietet alle anderen Bereiche der modernen Zahnmedizin an und legt Wert auf eine individuelle, einfühlsame Betreuung ihrer Patienten. Die Praxis ist technisch hochwertig ausgestattet, insbesondere mit 3D-Röntgen, und schafft eine angenehme Atmosphäre. Die Terminvereinbarung erfolgt ausschließlich telefonisch, um Wartezeiten zu minimieren. Sie und ihr Team sind stets bemüht, den Aufenthalt der Patienten so angenehm wie möglich zu gestalten.

Leistungen

ProthetikImplantologieOralchirurgieParodontologieBrückenversorgungKinderzahnheilkundeWurzelkanalbehandlungÄsthetische ZahnheilkundeProfessionelle Mundhygiene

Behandlungen

InlaysVeneersBleachingKeramikkronenTeilprothesenTotalprothesenKompositfüllungenImplantatprothetikFissurenversiegelungEntfernung von ZystenWurzelspitzenresektionWeisheitszahnentfernung

Ausstattung

3D-Röntgen

Google Bewertungen

5.0(10)

KI-Zusammenfassung

Die Rückmeldungen zeichnen ein überwiegend positives Bild: Das Team wird als freundlich und zuvorkommend beschrieben, auch in Notfallsituationen. Die Terminvereinbarung wird als rasch und unkompliziert gelobt, und die fachliche Betreuung mit verständlichen Erklärungen zu Diagnose und Therapie wird als kompetent und einfühlsam wahrgenommen; Kritik an Wartezeiten findet sich nicht.

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Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.