
Über den Arzt
KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: bodycontour-wien.atStand Okt. 2026
Diplome & Zertifikate
Leistungen
Behandlungen
Erkrankungen
KI-Zusammenfassung
Die Rückmeldungen sind überwiegend positiv: Dr. Winkler wird als erfahrener Spezialist beschrieben, der sich Zeit nimmt, verständlich erklärt und fachliches Vertrauen schafft; auch die Betreuung vor und nach Eingriffen wird als professionell und patientenorientiert wahrgenommen. Vereinzelt wird Kritik an Organisation und Abrechnung geäußert, etwa an Terminabsprachen, Kosteninformationen und einer als beunruhigend empfundenen Befundbesprechung; einzelne Schilderungen stellen die fachliche Einschätzung nach einer anderweitigen Untersuchung infrage. Zu Wartezeiten und zur Freundlichkeit des Personals finden sich kaum konkrete Angaben, die Schilderungen betonen eher die ärztliche Betreuung und die Abläufe.
Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt
Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.
Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 11:35 Uhr
Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.
Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.