Schnelltermin
Lore Winnen

Lore Winnen

Hebamme
Sind Sie Lore Winnen? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: hebammenteam-innsbruck.atStand Okt. 2026

Lore Winnen ist seit 2021 Hebamme und begleitet Frauen und Paare mit einer ganzheitlichen und wertschätzenden Herangehensweise. Sie unterstützt Frauen dabei, eine selbstbestimmte Schwangerschaft, Geburt und Wochenbettzeit zu erleben. Lore bietet Schwangerschaftsvorsorge, Geburtsvorbereitung, Wochenbettbetreuung und Kurse wie Schwangerschafts- und Rückbildungsgymnastik an. Ihr Einzugsgebiet umfasst Innsbruck Stadt und Teile des Innsbrucker Umlandes.

Leistungen

StillberatungWochenbettbegleitungGeburtsvorbereitungskursSchwangerschaftsvorsorgeEltern-Kind-Pass-BeratungSchwangerschafts GymnastikGeburtsvorbereitende Massage

Behandlungen

RückbildungskursHeldinnenzeit mit Yogasequenzen (Rückbildungskurs ohne Kind)
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.