Schnelltermin
Peter Wolschlager

Peter Wolschlager

Integrative Therapie
Sind Sie Peter Wolschlager? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: psychotherapie-linz.orgStand Okt. 2026

Peter Wolschlager, geboren 1970, ist seit 1993 im psychosozialen Bereich tätig. Er arbeitete 15 Jahre im Sonnenpark Bad Hall als Ergotherapeut und Psychotherapeut in verschiedenen organisatorischen und therapeutischen Rollen. Seit 2009 ist er als freiberuflicher Psychotherapeut in Linz tätig und seit 2012 zusätzlich in Kirchdorf an der Krems. Seit 2018 arbeitet er ausschließlich in freier Praxis. Er bietet Integrative Therapie, Schematherapie und NARM an und ist Lehrtherapeut beim ÖAGG Fachsektion Integrative Therapie.

Diplome & Zertifikate

Oberösterreichischer Landesverband für Psychotherapie (OÖLP)Österreichische Gesellschaft für Integrative Therapie (ÖGIT)Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP)

Behandlungen

NARMSchematherapieIntegrative Therapie
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 11:35 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.