Schnelltermin

MTDG Kathie Youssef

Diätologie
Sind Sie MTDG Kathie Youssef? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: endonord.atStand Sep. 2026

MTDG Kathie Youssef ist diplomierte Diätologin mit langjähriger Erfahrung aus dem Krankenhausbereich. Im EndoNord führt sie freiberuflich ärztlich empfohlene Ernährungstherapien durch, darunter Beratung bei erhöhten Blutfettwerten, Übergewicht, Untergewicht, Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes, Nahrungsmittelunverträglichkeiten, sowie Ernährungsberatung vor und nach Operationen.

Leistungen

Ernährungsberatung für SportErnährungstherapie bei ÜbergewichtErnährungsberatung bei StomaträgernErnährungstherapie bei UntergewichtErnährungsberatung bei SchwangerschaftErnährungsberatung bei GewichtsreduktionErnährungsberatung bei KrebserkrankungenErnährungsberatung vor und nach OperationenErnährungstherapie bei erhöhten BlutfettwertenErnährungstherapie bei Magen-Darm-ErkrankungenErnährungsberatung bei Nahrungsmittelunverträglichkeiten
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 30.09.2026, 09:23 Uhr

Verwendete Quellen

  • endonord.atWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 07.07.2026

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.