Schnelltermin

Zahnarzt-Haid

Zahnmedizin
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Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: zahnarzt-haid.atStand Okt. 2026

Zahnarzt-Haid ist eine rein private Zahnarztpraxis, die sich auf hochwertige zahnärztliche Versorgung spezialisiert hat. Die Praxis bietet ein breites Behandlungsspektrum von der Vorsorge über Implantate bis hin zu ästhetischen Maßnahmen. Besonders hervorgehoben werden digitale Alignertherapie, Knochenaufbau und Sinuslift zur Vorbereitung von Implantaten. Das Team legt Wert auf individuelle Betreuung und moderne Behandlungsmethoden, um langfristige Zahngesundheit zu gewährleisten. Die Praxis arbeitet ausschließlich im Privatbereich und bietet Termine nach Vereinbarung auch samstags an.

Leistungen

Professionelle Zahnreinigung

Behandlungen

ImplantateZahnaufhellungAlignertherapieKronen & BrückenParodontitisbehandlungKnochenaufbau & Sinuslift

Google Bewertungen

3.5(11)

KI-Zusammenfassung

Die Rückmeldungen fallen gemischt aus: Etliche Patienten loben die schnelle und nahezu schmerzfreie Behandlung, schön gearbeitete Kronen sowie eine professionelle Zahnreinigung und empfehlen die Ordination weiter. Kritisch werden hingegen lange Wartezeiten trotz vereinbartem Termin und die Organisation der Praxis erwähnt; auch das Auftreten der Assistentinnen wird in einzelnen Berichten bemängelt. Vereinzelt wird zudem von einer ablehnenden Haltung gegenüber einer Person mit Behinderung berichtet.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.