Schnelltermin

Dr. Dr. Schmidt

Zahnmedizin
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Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: zahnarztschmidt.atStand Okt. 2026

Die Zahnarztpraxis Dr. Dr. Schmidt im Herzen von Floridsdorf bietet ein umfassendes Behandlungsangebot für alle Themen rund um die Zahngesundheit. Das äußerst kompetente Ärzteteam ist auf verschiedene Schwerpunkte spezialisiert und arbeitet mit modernster Technologie sowie eigenem Labor. Die Praxis legt Wert auf eine entspannte Atmosphäre und schmerzfreie Behandlungen.

Leistungen

ChirurgieImplantologieZahnerhaltungParodontologie

Google Bewertungen

4.3(28)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertungen zur Praxis fallen überwiegend positiv aus: Gelobt werden die Freundlichkeit und Empathie des Teams sowie die fachliche Kompetenz, besonders im einfühlsamen Umgang mit Angstpatienten und in Notfallsituationen. Vereinzelt wird jedoch Kritik laut, da berichtet wird, dass jemand trotz starker Schmerzen am Empfang abgewiesen wurde, was als wenig mitfühlend und unprofessionell empfunden wurde. Die Wartezeiten werden unterschiedlich geschildert – von schneller Hilfe im Notfall bis zu einem überfüllten Wartezimmer, wobei der Arzt ruhig und zugewandt blieb.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 09:51 Uhr

Verwendete Quellen

  • zahnarztschmidt.atWebsite der Ordination · zuletzt geprüft am 08.07.2026
  • Termin365Online-Terminbuchung · Verfügbarkeit zuletzt geprüft am 02.11.2026

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.