Schnelltermin

MR Dr. med. Wolfgang Zahornitzky MSc

Allgemeinmedizin, Schmerzmedizin, röntgengezielte Behandlungen
Englisch
Sind Sie MR Dr. med. Wolfgang Zahornitzky MSc? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: praxis-sued.atStand Okt. 2026

MR Dr. med. Wolfgang Zahornitzky ist Arzt für Allgemeinmedizin und spezialisiert sich auf Schmerzmedizin sowie röntgengezielte Behandlungen. Er hat langjährige Erfahrung als Stationsarzt in chirurgischen und internistischen Bereichen sowie als Arbeitsmediziner. Dr. Zahornitzky ist Initiator und Mitbegründer des Departements für interdisziplinäre Schmerztherapie am ehemaligen Hartmannspital und bietet sowohl konservativ-orthopädische als auch interventionelle schmerztherapeutische Maßnahmen an. Er ist zudem Spineliner-Arzt und hat zahlreiche Zusatzqualifikationen wie Manuelle Medizin, Neuraltherapie und Ernährungsmedizin.

Diplome & Zertifikate

ArbeitsmedizinArzt für Spezielle SchmerztherapieErnährungsmedizinGemeindearztManuelle MedizinMaster of Science für interdisziplinäre SchmerzmedizinNeuraltherapieNotarztdekret

Leistungen

StoßwelleSpinelinerSchmerzmedizinAllgemeinmedizingepulstes Magnetfeldtrainingröntgengezielte Behandlungen
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

  • praxis-sued.atWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 09.07.2026
  • trinicum.comWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 09.07.2026

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.