Schnelltermin
Univ.-Prof. Dr. Martin Zehetmayer

Univ.-Prof. Dr. Martin Zehetmayer

Augenheilkunde und Optometrie
Kassenarzt: BVAEB, KFA
Sind Sie Univ.-Prof. Dr. Martin Zehetmayer? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: augenlaserzentrum-wien.atStand Okt. 2026

Univ.-Prof. Dr. Martin Zehetmayer hat an der Universität Wien promoviert und die Approbation zum Praktischen Arzt sowie das Notarztdiplom erworben. Er war Assistent an der Universitätsklinik Wien und später leitender Oberarzt der Augenklinik. Prof. Zehetmayer hat die Spezialambulanz für okuläre Tumoren aufgebaut und war maßgeblich an der Entwicklung der stereotaktischen Radiotherapie für die Behandlung maligner Aderhauttumoren beteiligt. Er ist Habilitand für Augenheilkunde und Optometrie und hat zahlreiche wissenschaftliche Arbeiten veröffentlicht. Prof. Zehetmayer hat sich selbst einer refraktiven Operation unterzogen und kennt die Sorgen und Wünsche von Patienten aus eigener Erfahrung.

Diplome & Zertifikate

Habilitation zum Thema 'Stereotaktische Radiochirurgie von Aderhautmelanomen'

Behandlungen

refraktive ChirurgieStrabismus beim KindBehandlung von okulären TumorenKataraktchirurgie mit Kleinschnittechnik und Tropfanästhesie
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.