Schnelltermin

Dr. Karin Zwiener

Allgemeinmedizin
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Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: ordination-zwiener.atStand Okt. 2026

Dr. Karin Zwiener ist Ärztin für Allgemeinmedizin und bietet in ihrer Ordination in Graz eine breite Palette medizinischer Dienstleistungen an. Sie führt Vorsorgeuntersuchungen (Gesundenuntersuchungen) durch, die von den Gesundheitskassen jährlich übernommen werden. Weitere Leistungen umfassen Blutabnahmen, Blutzuckermessungen, Harnuntersuchungen, EKGs, Blutdruckmessungen und -einstellungen, Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen sowie Impfungen. Dr. Zwiener legt Wert auf eine strukturierte Betreuung und empfiehlt explizit die telefonische Terminvereinbarung, um Wartezeiten für Patient:innen zu minimieren.

Leistungen

EKGImpfungenHarnuntersuchungBefundbesprechungBlutzuckermessung24h-BlutdruckmessungKleine VerbandswechselBlutdruckmessung und -einstellungBlutabnahmen (Versand an Vertragslabor)Gesundenuntersuchung (Vorsorgeuntersuchung)Mutter-Kind-Pass-Untersuchung (interne Untersuchung)

Google Bewertungen

4.4(52)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertungen für Dr. Karin Zwiener sind überwiegend positiv: Ihre fachliche Kompetenz, Freundlichkeit und die ausführliche Betreuung werden mehrfach hervorgehoben, ebenso die Termingenauigkeit trotz vollem Wartebereich. Die Rezeption wird gemischt beurteilt – einige loben den freundlichen Empfang, andere kritisieren unfreundliches Verhalten und fehlerhafte Überweisungen. Die Wartezeiten scheinen insgesamt gut organisiert zu sein.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

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Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.